17 March 2026, 00:34

Aktivist scheitert mit Einbürgerungsklage – Gericht sieht extremistische Verbindungen

Eine Gruppe von Menschen hält ein Transparent mit der Aufschrift 'Öffnet die Grenzen, rettet Leben, kämpft gegen Faschismus' vor einem Gebäude mit Glasfenstern und einem Pfahl im Hintergrund, mit einem Fahrrad und einer Tasche auf der Straße.

Aktivist scheitert mit Einbürgerungsklage – Gericht sieht extremistische Verbindungen

Ein deutsches Gericht hat die Ablehnung des Einbürgerungsantrags des iranischen Staatsbürgers Danial Bamdadi bestätigt. Zur Begründung wurde auf seine Verbindungen zu linksextremistischen Gruppen verwiesen – trotz seines legalen Engagements. Der Fall hat scharfe Kritik von Gewerkschaften und Unterstützern ausgelöst, die dem Urteil vorwerfen, politisches Engagement unfair zu kriminalisieren.

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 10.616 Einbürgerungsanträge abgelehnt – ein steigender Trend der letzten Jahre. Gleichzeitig haben sich die Bearbeitungszeiten in einigen Regionen aufgrund einer Gesetzesänderung 2024 auf fast zwei Jahre ausgedehnt.

Danial Bamdadi, ein im Iran geborener Aktivist der Vereinigung zur Bewahrung der Demokratie, scheiterte mit seiner Klage auf die deutsche Staatsbürgerschaft vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass er sich nicht ausreichend von gewaltbereiten extremistischen Vereinigungen distanziert habe – obwohl sein Engagement im Rahmen verfassungsmäßiger Rechte lag.

Bamdadi war 2017 wegen Körperverletzung an einem Kommunalpolitiker verurteilt worden. Zudem nahm er 2021 an einer Demonstration zur Unterstützung verurteilter Linksextremisten teil. Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, des deutschen Inlandsgeheimdienstes.

Gewerkschaften reagierten umgehend mit scharfer Kritik. Die IG Metall warf dem Gericht "Schuld durch Assoziation" vor, während Verdi die Entscheidung als direkten Angriff auf die Gewerkschaftsbewegung bezeichnete. Bamdadi, der bereits über 17.000 Unterstützerunterschriften gesammelt hat, kündigte Berufung an. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat sich seinem Rechtsteam angeschlossen.

Der Fall fällt in eine Phase, in der Deutschland mit grundsätzlichen Herausforderungen bei der Einbürgerungspraxis konfrontiert ist. Zwar liegen keine bundesweiten genauen Zahlen vor, doch im Landkreis Wesermarsch betragen die Wartezeiten aufgrund eines Anstiegs der Anträge nach der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juli 2024 mittlerweile 1,5 bis 2 Jahre. Die Zahl der Ablehnungen steigt indes kontinuierlich und erreichte 2025 mit 10.616 einen neuen Höchststand.

Die Entscheidung des Gerichts lässt Bamdadis Zukunft in Deutschland ungewiss. Sein Berufungsverfahren wird zeigen, ob politisches Engagement und frühere extremistische Bezüge in Einbürgerungsfällen getrennt betrachtet werden können. Angesichts der langen Bearbeitungszeiten und steigenden Ablehnungsquoten wirft der Fall zudem ein Schlaglicht auf die anhaltenden Spannungen im deutschen Einbürgerungssystem.

AKTUALISIERUNG

Gericht verwirft Berufung, skizziert rechtlichen Weg nach vorn

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Berufung von Danial Bamdadi am 9. Februar 2026 (Aktenzeichen: 4 K 797/24) offiziell verworfen. Die Entscheidung bestätigt, dass sein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund angeblicher Verbindungen zu linksradikalen Gruppen abgelehnt bleibt. Bamdadi kann nun innerhalb eines Monats die Erlaubnis beantragen, in Berufung zu gehen, oder jederzeit erneut um die Staatsbürgerschaft nachsuchen. Die Entscheidung zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen politischer Aktivität und den Kriterien für die deutsche Staatsbürgerschaft auf.