BGH-Urteil klärt Streit um Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Nicolai SchlosserBGH-Urteil klärt Streit um Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Streit um Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher endet mit Grundsatzurteil
Der juristische Streit um Baukostenzuschüsse für die Anbindung von Batteriespeichersystemen an das Stromnetz hat ein endgültiges Urteil gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass lokale Netzbetreiber diese Gebühren erheben dürfen, und wies damit eine Revision des Unternehmens Kyon Energy ab. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob solche Zuschläge nach Energiewirtschaftsrecht diskriminierend sind.
Kyon Energy, ein Entwickler großer Batteriespeicherprojekte, hatte 2022 einen Netzzugang für eine Anlage beantragt, die über eine maximale Lade- und Entladeleistung von 1.725 Kilowatt und eine Speicherkapazität von 3.450 Kilowattstunden verfügte. Der zuständige Verteilnetzbetreiber forderte daraufhin einen Baukostenzuschuss, der sich an der Leistungsfähigkeit des Systems orientierte.
Das Unternehmen wehrte sich gegen die Gebühr und beantragte bei der Bundesnetzagentur, den Zuschlag zu blockieren. Als die Behörde dies ablehnte, zog Kyon Energy vor das Oberlandesgericht Düsseldorf – das zunächst zugunsten des Unternehmens entschied.
Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf. Die Richter urteilten, dass der Zuschlag nicht gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verstoße. Zudem begründete das Gericht, dass die Gebühr einem regulatorischen Zweck diene: Sie solle Anreize schaffen, Netzzugänge entsprechend des tatsächlichen Leistungsbedarfs zu beantragen.
Kyon Energy betreibt derzeit elf Großspeicherprojekte in Deutschland, fast 800 Megawatt befinden sich im Bau. Weitere 7 Gigawatt sind in der Planung und sollen bis 2028 fertiggestellt werden. Trotz des Urteils bleiben die Expansionspläne des Unternehmens unverändert.
Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass Netzbetreiber Baukostenzuschüsse für die Anbindung von Batteriespeichern erheben dürfen. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für solche Gebühren und stellt sicher, dass sie mit den Zielen des Lastmanagements im Energiesektor vereinbar sind. Kyon Energy muss die Zuschläge künftig für seine Projekte entrichten.






