BGH-Urteil zu Netzentgelten bremst Ausbau großer Stromspeicher aus
Sabrina RoskothBGH-Urteil zu Netzentgelten bremst Ausbau großer Stromspeicher aus
Bundesgerichtshof bestätigt volle Netzentgelte für Großspeicher – Branche warnt vor Investitionsbremse
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Netzbetreiber für große Batteriespeichersysteme die vollen Anschlussgebühren verlangen dürfen. Das am 15. Juli 2025 verkündete Urteil kippt eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und weist eine Revision des Energieunternehmens Kyon Energy zurück. Branchenverbände befürchten, dass die höhere Kostenbelastung für Projektentwickler den Ausbau von Speicherlösungen verlangsamen könnte.
Mit dem Beschluss (Aktenzeichen: EnVR 1/24) bestätigt der BGH, dass Betreiber dieselben Netzentgelte zahlen müssen wie Großverbraucher – ohne Rabatte für netzstabilisierende Funktionen. Damit entfallen bisherige Kostenvorteile, und die Finanzierung neuer Speicheranlagen wird erschwert. Kyon Energy hatte sich für reduzierte Gebühren eingesetzt, scheiterte jedoch vor Gericht. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof lehnte der BGH ebenfalls ab.
Rechtsexperten wie Simon Groneberg von der Kanzlei McDermott Will & Emery räumen ein, dass das Urteil zwar Rechtssicherheit schafft, die Projektkosten aber steigen lässt. Entwickler müssen nun mit höheren Vorabinvestitionen rechnen, könnten diese jedoch teilweise durch beschleunigte Genehmigungsverfahren nach § 35 BauGB ab Dezember 2025 oder die bestehende 20-jährige Befreiung von Netzentgelten für bis August 2029 fertiggestellte Projekte ausgleichen. Allerdings prüft die Bundesnetzagentur derzeit, ob sie diese Ausnahme rückwirkend einschränken wird.
Der Bundesverband Energiespeicher kritisierte das Urteil als Rückschlag für die Energiewende. Angesichts von über 850 Netzbetreibern in Deutschland könnte die praktische Umsetzung unterschiedlich ausfallen – was Planungsunsicherheit für Hybridspeicher und andere innovative Technologien schafft. Der Verband fordert politische Reformen, um die Regulierung an die Anforderungen eines erneuerbarenlastigen Stromnetzes anzupassen.
Die BGH-Entscheidung zementiert zwar den rechtlichen Rahmen für Speichergebühren, birgt aber das Risiko, Investitionen in den Sektor zu bremsen. Betreiber wie Kyon Energy könnten nun einzelne Gebührenberechnungen anfechten oder auf Übergangsregelungen setzen – doch deren langfristige Wirksamkeit bleibt ungewiss. Offene Fragen gibt es zudem zur Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur und zur Behandlung alternativer Speichertechnologien.






