Dobrindts Beamtenreform: Höhere Gehälter, aber scharfe Kritik vom DBB
Nicolai SchlosserDobrindts Beamtenreform: Höhere Gehälter, aber scharfe Kritik vom DBB
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Besoldung von Bundesbeamten vorgelegt. Der Plan sieht höhere Einstiegsgehälter für Neueinstellungen sowie Anpassungen der Besoldungstabellen vor. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat jedoch Bedenken gegen bestimmte Aspekte geäußert und Teile der Reform als „verfassungswidrig“ kritisiert.
Der Entwurf bringt eine zentrale Neuerung mit sich: Neue Beamte sollen künftig direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Zudem wird das „Alleinverdiener-Modell“ abgeschafft – stattdessen wird bei der Gehaltsberechnung ein jährliches Partnereinkommen von rund 20.000 Euro unterstellt. Kritiker halten diese Annahme für ungerecht, da sie Einkünfte berücksichtigt, auf die der Beamte keinen Einfluss hat.
Für Spitzenbeamte der B-Besoldungsgruppe fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für Beschäftigte der A-Gruppe. Der DBB weist darauf hin, dass die 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4 gegen die „Differenzierungsregel“ verstößt, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vorschreibt. Zudem verweist der Verband auf das „Leistungsprinzip“, ein verfassungsrechtliches Gebot, das eine Verbindung zwischen Bezahlung und Aufgabenbereich verlangt.
Auf Nachfrage zu den Unterschieden in der B-Besoldung verweigerte das Innenministerium eine Stellungnahme. Der DBB fordert eine „kritische Überprüfung“ dieser Einkommensunterschiede und besteht darauf, dass der aktuelle Entwurf rechtlichen Standards nicht genüge.
Obwohl der Beamtenbund die Reform grundsätzlich befürwortet, verlangt er Nachbesserungen, um sie mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Die Hauptkritikpunkte betreffen die Gerechtigkeit der Bezüge sowie die Einbeziehung des fiktiven Partnereinkommens. Die Bundesregierung hat auf die Vorbehalte bisher nicht reagiert.






