Freiburger Gartenbaubetrieb entgeht Strafe trotz jahrelanger Sozialversicherungsbetrugs
Ira DowergFreiburger Gartenbaubetrieb entgeht Strafe trotz jahrelanger Sozialversicherungsbetrugs
Ein Gartenbaubetrieb im Raum Freiburg ist straffrei ausgegangen, nachdem er über zwei Jahre lang Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Der Fall flog auf, als die Polizei bei einer Routinekontrolle auf nicht gemeldete Beschäftigte stieß.
Die Ermittlungen begannen, nachdem Beamte ein Firmenfahrzeug anhielten und zwei nicht offiziell registrierte Mitarbeiter vorfanden. Die Zollbehörden deckten später auf, dass der Betriebsinhaber Sozialabgaben für mehrere Angestellte entweder zu niedrig abgeführt oder ganz vorenthalten hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die erfassten Umsätze des Unternehmens nicht mit der geringen Zahl der offiziell gemeldeten Beschäftigten übereinstimmten. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und -veruntreuung beantragt. Stattdessen stellte das Amtsgericht Freiburg das Verfahren unter einer Auflage ein: Der Angeklagte musste 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Zusätzlich zur Geldauflage wurde der Betriebsinhaber verpflichtet, rückwirkend rund 10.000 Euro an ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen zu begleichen.
Der Fall ist nun abgeschlossen, nachdem der Angeklagte die finanziellen Forderungen des Gerichts erfüllt hat. Wie viele Unternehmen in der Freiburger Region in den letzten Jahren ähnliche Kontrollen durchlaufen haben, gab die Behörde nicht bekannt. Mit dem Urteil ist sichergestellt, dass die ausstehenden Beiträge nachgezahlt werden – weitere Sanktionen blieben jedoch aus.






