23 March 2026, 02:30

Gericht kippt Müllers AGB: Widersprüchliche Klauseln sind unwirksam

Altes deutsches Wertpapier mit Text und Stempeln auf einem weißen Hintergrund, das eine finanzielle Verpflichtung angibt.

Gericht kippt Müllers AGB: Widersprüchliche Klauseln sind unwirksam

Ein deutsches Gericht hat gegen die Drogeriemarktkette Müller entschieden – wegen unklarer Formulierungen in deren Online-Bestellsystem. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart urteilte, dass widersprüchliche Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Kunden verwirren. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, wie das Unternehmen mit der Abholung im Geschäft und dem Widerrufsrecht bei Online-Käufen umgeht.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Müllers Bedingungen enthielten zwei sich widersprechende Aussagen: Eine Klausel besagte, dass das Anklicken von "Jetzt reservieren" ein Angebot zur Vertragsbildung darstelle. Eine andere erklärte, der Vertrag komme erst bei der Abholung und Bezahlung im Geschäft zustande. Das OLG erklärte die erste Klausel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für unwirksam, da sie mit der zweiten im Widerspruch stand.

Das Gericht prüfte zudem das Widerrufsrecht bei der Abholung im Laden. Nach deutschem Recht können Verbraucher Online-Bestellungen innerhalb einer bestimmten Frist stornieren. Das OLG entschied jedoch, dass Müller dieses Recht bei der Abholung im Geschäft ausschließen dürfe. Die Richter begründeten dies damit, dass solche Abholungen nicht als Fernabsatzverträge gelten.

In seinem endgültigen Urteil bestätigte das OLG, dass Müller das Widerrufsrecht bei der Ladungsabholung verweigern darf. Gleichzeitig kippte es die Klausel über das "Abgeben eines Angebots" als unklar und irreführend. Die Entscheidung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Bestellungen mit persönlicher Abholung präzisieren.

Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Händler ihre Online-Kaufbedingungen formulieren müssen. Müller darf künftig keine mehrdeutigen Passagen über die Abgabe von Angeboten verwenden. Das Unternehmen behält jedoch das Recht, bei im Geschäft abgeholten Bestellungen auf das Widerrufsrecht zu verzichten.

Quelle