Krankenhäuser scheitern an strengen Regeln für ambulante Behandlungen
Katherina HermannKrankenhäuser scheitern an strengen Regeln für ambulante Behandlungen
Krankenhäuser in Deutschland kämpfen mit wachsenden Herausforderungen bei der ambulanten Versorgung
Strenge Zulassungsregeln erschweren es deutschen Krankenhäusern zunehmend, ambulante Behandlungen anzubieten. Das aktuelle System verlangt für jede Leistung eine Sondergenehmigung – oft bleiben Patienten dadurch ohne notwendige Therapien. Die SRH-Kliniken, darunter das Haus in Sigmaringen, passen nun ihr Angebot an, da die Vorschriften verschärft werden.
Nach den deutschen Gesundheitsvorgaben obliegt die ambulante Versorgung hauptsächlich niedergelassenen Ärzten. Krankenhäuser dürfen sie nur in Ausnahmefällen und mit einer Genehmigung des Zulassungsausschusses erbringen. Diese Genehmigungen werden nicht an die Klinik selbst, sondern an einzelne Mediziner vergeben und decken oft komplexe Eingriffe oder Spezialgeräte ab, die in Standardpraxen nicht verfügbar sind.
Seit Januar hat das Sigmaringer Krankenhaus mit diesen Einschränkungen zu kämpfen. Einige gesetzlich versicherte Krebspatienten mussten abgewiesen werden, weil für die ambulante onkologische Behandlung die nötige Genehmigung fehlte. Dennoch versorgt die Einrichtung weiterhin Privatpatienten und ausgewählte Onkologie-Fälle – eine neue Genehmigung wird für November erwartet.
Aktuell bietet das Krankenhaus ambulante Leistungen in den Bereichen Urologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Gynäkologie, Chirurgie und Onkologie an. Die Verantwortlichen betonen, dass es nicht um Konkurrenz zu niedergelassenen Ärzten gehe, sondern um die Deckung des Patientenbedarfs. Allerdings ist die ambulante Behandlung weniger lukrativ als die stationäre Versorgung, da die Einnahmen deutlich geringer ausfallen.
Eine aktuelle Veränderung betrifft den Kardiologen Jan Prillinger, der in Sigmaringen bisher Patienten mit Schrittmachern und Defibrillatoren betreute. Diese Leistung stellt er zum 1. Oktober ein, wenn er in die Hanfertal-Praxisgemeinschaft wechselt. Das Krankenhaus argumentiert, dass eine klarere Trennung zwischen stationärem und ambulantem Sektor die Kosteneffizienz verbessern könnte – dafür wären jedoch politische Mittel nötig, die bisher nicht bereitstehen.
Langfristig rechnen die SRH-Kliniken mit einem Anstieg ambulanter Behandlungen, was den nationalen Gesundheitszielen entspricht, die auf Kostensenkung abzielen. Ohne ausreichende Investitionen oder Reformen der Genehmigungspraxis könnten Versorgungslücken aber bestehen bleiben.
Das aktuelle System zwingt Krankenhäuser, sich zwischen strengen Zulassungsauflagen, Patientenbedürfnissen und finanziellen Zwängen zu bewegen. Solange sich weder die Finanzierung noch die Regelungen ändern, bleiben manche Behandlungen – wie die ambulante Onkologie – eingeschränkt. Die für November beantragte Genehmigung könnte die Situation entspannen, doch umfassendere Reformen sind weiterhin nötig.






