24 March 2026, 08:33

Neue Verordnung: Schulstraßen und Schulzonen werden einfacher möglich

Gelbes "Slow Down School Zone"-Schild auf der linken Seite einer Straße mit parkenden Fahrzeugen auf der rechten Seite, Bäumen, Gebäuden, Strommasten, Drähten und Himmel im Hintergrund.

Neue Verordnung: Schulstraßen und Schulzonen werden einfacher möglich

Verkehrsministerium erleichtert Einrichtung von Schulstraßen und Schulzonen

Das Verkehrsministerium hat eine neue Verordnung eingeführt, um die Einrichtung von Schulstraßen und Schulzonen zu vereinfachen. Die Maßnahmen sollen die Sicherheit von Kindern verbessern, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen. Gleichzeitig wird das Verkehrschaos reduziert, das oft durch Eltern entsteht, die ihre Kinder direkt vor dem Schultor absetzen oder abholen.

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Schulstraßen sind Straßenabschnitte, die zu den Hauptzeiten wie Bring- und Abholzeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Schulzonen hingegen sehen ein dauerhaftes Fahrverbot für bestimmte Straßen in der Nähe von Schulen vor. Beide Konzepte tragen dazu bei, gefährliche Situationen zu verringern, die durch sogenannte "Elterntaxis" entstehen.

Die neue Verordnung bürokratische Hürden ab und erleichtert es den Kommunen, solche Zonen einzurichten. Voraussetzung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Verkehrsbehörden und Schulen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Zudem können Kommunen spezielle Bring- und Abholbereiche ausweisen, um den unmittelbaren Schulbereich von zusätzlichem Verkehr zu entlasten.

Begleitend zur Verordnung fördert das Landesprogramm MOVERS sichere und selbstständige Schulwege für Kinder. Dazu gehören die Planung von Schulwegrouten, Fahrradtrainings und weitere praktische Hilfestellungen. Das Ministerium stellt Leitfäden, Beratungsangebote und detaillierte Materialien bereit, um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Bis Ende 2023 hatten bereits 110 Gemeinden in Baden-Württemberg im Rahmen des neuen rechtlichen Rahmens Schulstraßen oder -zonen eingeführt.

Die neuen Regelungen bieten Kommunen eine klare rechtliche Grundlage, um sicherere Schulumgebungen zu schaffen. Mit weniger Autos vor den Schuleingängen können Kinder ungehinderter zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller unterwegs sein. Durch die Unterstützung des Ministeriums und das MOVERS-Programm erhalten Gemeinden die notwendigen Werkzeuge, um diese Veränderungen erfolgreich umzusetzen.

Quelle