Neues Digitales-Gesundheitsgesetz soll ePA und Telematikinfrastruktur revolutionieren
Katherina HermannNeues Digitales-Gesundheitsgesetz soll ePA und Telematikinfrastruktur revolutionieren
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Pläne für ein neues Digitales-Gesundheitsgesetz vorgestellt, mit dem die Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland verbessert werden soll. Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf die Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Modernisierung der Telematikinfrastruktur (TI) sowie eine höhere Resilienz gegen technische Ausfälle. Branchenverbände reagierten mit Zustimmung, forderten jedoch zugleich weitere Anpassungen.
Das geplante Gesetz zielt darauf ab, die ePA nutzerfreundlicher zu gestalten und den Zugang zu medizinischen Unterlagen zu erleichtern. Zudem soll die Telematikinfrastruktur durch weniger Komplexität und bessere Ausfallprävention leistungsfähiger werden. Zu Warkens Vorhaben gehört auch die Ausweitung der Datennutzung über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ).
Die AOK, einer der größten gesetzlichen Krankenversicherer Deutschlands, begrüßte die geplanten Verbesserungen der ePA. Der Versicherer lobte die Erweiterung ihrer Funktionen und unterstützte Bestrebungen, den Authentifizierungsprozess zu vereinfachen. Darüber hinaus schlug die AOK vor, den Einfluss des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der gematik zu stärken – etwa durch eine höhere Beteiligung oder mehr Stimmrechte für die Versicherer in Gesellschafterversammlungen. Zudem forderte der Konzern einen besseren Zugang zu Versichertendaten, um die Versorgungssteuerung zu optimieren.
Ärzteverbände spürten den Reformen zwar Unterstützung zu, drängten jedoch auf eine separate "elektronische Pflegeakte", um die ständige Verfügbarkeit von Daten zu gewährleisten. Gleichzeitig betonten Pflegeeinrichtungen den Bedarf an maßgeschneiderten digitalen Lösungen für ihren Bereich. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behinderteneinrichtungen (VDAB), argumentierte, dass die Langzeitpflege in den Digitalisierungsplänen als eigenständiger Bereich berücksichtigt werden müsse, um spürbare Fortschritte zu erzielen.
Das vorgesehene Digitale-Gesundheitsgesetz greift zentrale Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems auf – von Patientenakten bis hin zur Datensicherheit. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre dies ein Schritt hin zu einer modernisierten Infrastruktur und einem besseren Zugang zu medizinischen Informationen. Allerdings fordern Branchenvertreter weiterhin zusätzliche Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Sektoren – einschließlich der Langzeitpflege – von den Neuerungen profitieren.






