Neues Gesetz vereinfacht Rezeptübermittlung für Pflegeheimbewohner – doch Ärzte zahlen den Preis
Ira DowergNeues Gesetz vereinfacht Rezeptübermittlung für Pflegeheimbewohner – doch Ärzte zahlen den Preis
Neuer Gesetzentwurf ermöglicht direkte Übermittlung von Rezepten für Pflegeheimbewohner an Apotheken
Ein neuer Gesetzentwurf soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Zwar soll damit der bürokratische Aufwand in Pflegeeinrichtungen verringert werden, kurzfristig bedeutet die Neuregelung jedoch zusätzlichen Arbeitsaufwand für Arztpraxen.
Künftig werden Rezepte für Pflegeheimbewohner direkt an die beliefernde Apotheke gesendet. Damit entfällt das bisherige Verfahren, bei dem Pflegeheime die Rezepte selbst einsammeln und an die Apotheken weiterleiten müssen. Die Umstellung soll die Arbeitsbelastung in den Pflegeeinrichtungen verringern.
Jede elektronische Verschreibung wird voraussichtlich eine zusätzliche halbe Minute Bearbeitungszeit erfordern. Die Arztpraxen müssen zunächst prüfen, ob für den Bewohner ein Versorgungsvertrag besteht, und das E-Rezept anschließend über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Technische Kontrollen stellen sicher, dass das Pflegeheim über die Verschreibung informiert wird – sofern der Bewohner nicht widerspricht.
Die Regelung ist vorläufig und gilt bis zur vollständigen Anbindung der Pflegeheime an den speziellen Dienst, die bis zum 1. Januar 2029 abgeschlossen sein soll. Das Ministerium rechnet mit Einsparungen von 5 Millionen Euro für die Pflegeheime, da diese künftig keine Rezepte mehr physisch weiterleiten müssen. Gleichzeitig entstehen den Arztpraxen jedoch Mehrkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro für zusätzliches Personal, was zu einer Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro führt.
Das neue System wird die Rezeptabwicklung in Pflegeheimen zwar effizienter gestalten, für Ärzte steigt jedoch der administrative Aufwand. Die Entlastung der Pflegeeinrichtungen wird teilweise durch höhere Kosten für die Praxen ausgeglichen. Die Änderungen treten sofort in Kraft, die vollständige Integration ist für 2029 vorgesehen.






