Neun Landkreise passen Düngeverbote für mehr Flexibilität an
Neun Landkreise in Baden-Württemberg haben die Zeiträume für Düngeverbote auf bestimmten Ackerflächen angepasst. Die Änderungen betreffen Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Felder mit mehrjährigen Futterpflanzen. Die Behörden führten diese Maßnahmen ein, um sie besser an lokale Bedingungen und Wetterverläufe anzupassen und gleichzeitig den Stickstoffeinsatz effizient zu gestalten.
Im Herbst 2023 hatte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Landkreisen erlaubt, die Sperrfristen für das Ausbringen stickstoffhaltiger Düngemittel zu verschieben. Die Anpassung kann den Beginn oder das Ende dieser Verbote um bis zu vier Wochen verschieben. Allerdings muss die Gesamtlänge der gesperrten Periode unverändert bleiben.
Die örtlichen Landwirtschaftsämter können in Absprache mit den Wasserbehörden diese Änderungen genehmigen – etwa durch Einzelgenehmigungen, Sammelerlaubnisse oder allgemeine Verfügungen. Ziel ist es, Landwirtinnen und Landwirten mehr Flexibilität zu bieten, ohne die Umweltvorschriften zu vernachlässigen.
Die neun Landkreise, die diese Regelung umsetzen, streben einen Ausgleich zwischen landwirtschaftlichen Erfordernissen und den aktuellen Wetterbedingungen an. Durch die angepassten Zeitpläne soll der unnötige Stickstoffverlust verringert und die Bodenbewirtschaftung verbessert werden.
Landwirtinnen und Landwirte in den betroffenen Regionen haben nun mehr Spielraum bei der Düngeplanung. Zwar darf sich die Gesamtlänge der Verbotsphase nicht verkürzen, doch ermöglicht die Neuregelung eine bessere Abstimmung auf Wetterlagen und Erntebedürfnisse. Die Kreisverwaltungen werden den Prozess weiterhin in enger Abstimmung mit den Wasserbehörden überwachen.






