Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Sabrina RoskothRamelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat versucht, einen Antrag innerhalb der Linkspartei zu stoppen, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Der von der Parteiführung eingebrachte Vorschlag sieht vor, die Einkünfte von Mitgliedern im Bundestag und im Europäischen Parlament auf den Lohn eines durchschnittlichen Arbeitnehmers zu begrenzen. Ramelow hält den Plan für verfassungswidrig und hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihn zu blockieren.
Zunächst beantragte Ramelow beim Bundesschiedsgericht der Linkspartei eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem Parteitag zur Abstimmung kommt. Seine Begründung: Der Vorschlag beeinflusse bereits jetzt interne Parteiwahlen, noch bevor eine Entscheidung gefallen sei.
Das Schiedsgericht wies seinen Antrag jedoch zurück. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, erklärte das Gremium, Ramelows Begehren sei voraussichtlich unzulässig. Es begründete dies damit, dass er kein berechtigtes Rechtsschutzbedürfnis habe, da die Gehaltsdeckelung noch nicht beschlossen worden sei.
Nach der Ablehnung legte Ramelow gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts Berufung ein. Er beharrt darauf, dass der Vorstoß der Parteiführung die innerparteiliche Demokratie untergrabe und gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoße.
Die Parteispitze der Linken will den Antrag zur Gehaltsbegrenzung dennoch vorantreiben. Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts kann der Vorschlag nun auf dem Parteitag zur Abstimmung gebracht werden. Ramelows Berufung wird zeigen, ob weitere rechtliche Schritte den Prozess verzögern.






