24 April 2026, 04:28

Stadtwerke und LSG setzen trotz Hürden auf Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos

Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt, Deutschland, ein großes Gebäude mit vielen Fenstern, umgeben von Straßeninfrastruktur, Fahrzeugen, Vegetation und einem bewölktem Himmel.

Stadtwerke und LSG setzen trotz Hürden auf Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos

Deutsche Energieversorger treiben den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Autos) trotz regulatorischer Hürden voran. Die Stadtwerke Tübingen und die Ladestationen Südwest GmbH (LSG) mit Sitz in Zweibrücken erweitern ihre Ladestationen-Netzwerke – dabei setzen beide Unternehmen auf unterschiedliche Strategien. Beide sehen großes Potenzial im wachsenden E-Auto-Markt, stehen jedoch vor Herausforderungen wie Verbraucherskepsis und rechtlichen Beschränkungen.

Die Stadtwerke Tübingen erkannten eine Marktlücke und gründeten zwei neue Tochtergesellschaften: Ecowerk und Ecowerk e-charge. Letztere konzentriert sich auf den Aufbau eines dichten öffentlichen Ladenetzes im Tübinger Stadtzentrum, in umliegenden Gemeinden sowie in den Konzessionsgebieten des Versorgers. Zu den Zielen gehören ein eigens entwickeltes Ladetarifmodell, betriebliche Ladelösungen, die Ausstattung des Wohnungssektors mit Ladeinfrastruktur sowie Abrechnungsdienstleistungen für andere Betreiber.

Hinter dem Schritt steht der Bedarf nach mehr operativer Flexibilität. Kommunale Tochtergesellschaften bieten Vorteile bei Personal, Beschaffung, Partnerschaften und rechtlicher Anpassungsfähigkeit. Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen, betont, dass E-Autos bei Betrachtung der Gesamtkosten bereits heute kostengünstiger sein können als Benziner oder Diesel.

Die LSG in Zweibrücken betreibt unterdessen über 300 Ladestationen in der Pfalz. Als Charge-Point-Operator (CPO) finanziert das Unternehmen seine Aktivitäten über Nutzungsgebühren und Roaming-Vereinbarungen. Sophie-Charlotte Knecht, Mitgeschäftsführerin der LSG, verweist auf anhaltende Hindernisse für die E-Mobilität: hohe Anschaffungspreise, Bedenken hinsichtlich der Reichweite und eine ungleichmäßige Abdeckung mit Ladestationen in ländlichen Regionen.

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Beide Unternehmen müssen sich mit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auseinandersetzen, das Netzbetreibern untersagt, öffentliche Ladestationen zu besitzen oder zu betreiben. Das Gesetz erlaubt lediglich private Ladepunkte für den Eigenbedarf – Anbieter sind daher gezwungen, ihre Ladegeschäfte über separate Gesellschaften abzuwickeln.

Ecowerk e-charge plant, in Tübingen und Umgebung eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur aufzubauen. Die LSG erweitert unterdessen ihr regionales Netz und finanziert sich über Ladegebühren. Trotz der Fortschritte betonen Branchenvertreter, dass eine breitere Akzeptanz nur gelingen wird, wenn die Themen Kosten, Reichweitenangst und regulatorische Rahmenbedingungen angegangen werden.

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