Traditionsbrauerei Wolters beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung und plant radikale Neuausrichtung
Ira DowergTraditionsbrauerei Wolters beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung und plant radikale Neuausrichtung
Brauhaus Wolters GmbH beantragt Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren
Die Hofbrauhaus Wolters GmbH hat beim Amtsgericht Braunschweig einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines erneuten deutlichen Rückgangs des Bierabsatzes in Deutschland, der 2025 um sechs Prozent eingebrochen ist. Das Unternehmen plant nun eine umfassende Restrukturierung, um seine Zukunft zu sichern.
Wie Wolters am Freitag mitteilte, seien anhaltend schwache Umsätze und stark gestiegene Kosten ausschlaggebend für den Insolvenzantrag. Trotz der finanziellen Belastungen werde der Braubetrieb unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen weitergeführt. Als vorläufiger Sachwalter wurde der Anwalt Torsten Gutmann von der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt, um das Verfahren zu begleiten.
Ziel des Unternehmens ist es, die Geschäftsabläufe neu zu strukturieren und das Geschäftsmodell anzupassen. Langfristig soll das Sortiment an alkoholfreien Getränken ausgebaut werden. Gleichzeitig will man sich stärker auf den Regionalmarkt konzentrieren und vom traditionellen Braubetrieb zu einem modernen Getränkehersteller wandeln. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hendrik Mysegades bestätigte, dass die Restrukturierung den Fortbestand des vollen Geschäftsbetriebs sichere. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bleiben während des gesamten Prozesses garantiert.
Der an dem Verfahren beteiligte Anwalt Kimon Kantis betonte, dass Wolters ein tief verwurzeltes Traditionsunternehmen sei. Die Eigenverwaltung biete die Möglichkeit, die branchenspezifischen Herausforderungen nachhaltig anzugehen. Durch die Umstrukturierung soll das Unternehmen seine finanziellen Schwierigkeiten bewältigen, während die Produktion aufrechterhalten wird. Gleichzeitig will man das Geschäft an die veränderten Marktbedingungen anpassen. Alle Beschäftigten erhalten während der Übergangsphase weiterhin ihr volles Gehalt.






