Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei wetterbedingten Verspätungen?
Sabrina RoskothWinterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei wetterbedingten Verspätungen?
Strenger Winterwetter macht Pendlern in ganz Deutschland das Leben schwer
Extreme Kälte, Schnee und glatte Straßen führen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen – für viele Arbeitnehmer bedeutet das Verspätungen oder sogar ausgefallene Arbeitsstunden. Doch wer trägt die Kosten, und welche Rechte haben Beschäftigte und Arbeitgeber in solchen Fällen?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 275 und 326 entfällt der Lohnanspruch, wenn Arbeitnehmer aufgrund unvorhersehbarer Umstände – wie extremer Wetterbedingungen – ihrer Arbeit nicht nachkommen können. Wer wegen Schnee oder Eis zu spät kommt, muss daher mit Lohnabzügen für die ausgefallene Zeit rechnen. Bei wiederholten Verspätungen drohen sogar Abmahnungen oder Gehaltskürzungen.
Anders sieht es aus, wenn betriebliche Risiken die Ursache sind: Kann ein Unternehmen etwa wegen einer defekten Heizung oder unsicheren Räumlichkeiten nicht öffnen, haben Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf vollen Lohn. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die finanziellen Folgen tragen.
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer in der Winterzeit ausreichend Puffer bei der Anreise einplanen. Wer mit Verspätungen rechnet, muss den Arbeitgeber so früh wie möglich informieren. Eine klare Kommunikation hilft, Missverständnisse bei Lohnfortzahlung oder disziplinarischen Maßnahmen zu vermeiden.
Fazit: Bei wetterbedingten Verspätungen riskieren Beschäftigte Lohnkürzungen oder die Streichung von Arbeitsstunden – sofern die Probleme nicht hausgemacht sind. Dann nämlich bleibt der Lohnanspruch bestehen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich in der kalten Jahreszeit über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein.






