Zoll stoppt thailändische Touristinnen bei betrügerischer Mehrwertsteuer-Erstattung
Ira DowergZoll stoppt thailändische Touristinnen bei betrügerischer Mehrwertsteuer-Erstattung
Zwei thailändische Reisende wurden beim Versuch erwischt, an einem deutschen Zollamt unrechtmäßig Mehrwertsteuererstattungen zu beanspruchen. Die Frauen beantragten Ausfuhrbescheinigungen für Luxusgüter im Wert von etwa 6.000 Euro.
Zollbeamte wurden misstrauisch, als sie feststellten, dass einige der Ausfuhrpapiere bereits im März ausgestellt worden waren. Die beiden gaben an, hochwertige Mode- und Designerstücke bekannter Luxusmarken mit sich zu führen. Eine anschließende Kontrolle ergab jedoch, dass keine der deklarierten Waren mit dem Inhalt ihres Gepäcks übereinstimmte.
Die Reisenden hatten die Bescheinigungen unter den Regeln für nichtkommerziellen Reiseverkehr beantragt, was ihnen eine Rückerstattung von 19 Prozent Mehrwertsteuer – etwa 1.220 Euro – ermöglicht hätte. Die Behörden haben inzwischen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie eingeleitet. Der Fall wurde an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Als Sicherheit für die zu erwartenden Geldstrafen wurde eine Kaution in Höhe von rund 1.400 Euro festgesetzt. Die Ermittlungen sollen klären, ob den Frauen wegen des versuchten Betrugs weitere Strafen drohen. Der Vorfall unterstreicht die Kontrollen, die der Zoll zur Verhinderung von Missbrauch bei der Mehrwertsteuerbefreiung durchführt. Weitere Details zu ähnlichen Vorfällen am Zollamt Singen im Jahr 2023 wurden nicht bekannt gegeben.






