25 March 2026, 00:33

Zollfahnder entdecken 10.000 undeklarierte Zigaretten am Stuttgarter Flughafen

Schwarz-weiß-Zeichnung einer brennenden Zigarette mit aufsteigendem Rauch, begleitet von Text unten.

Zollfahnder entdecken 10.000 undeklarierte Zigaretten am Stuttgarter Flughafen

Zollfahnder am Flughafen Stuttgart entdecken fast 10.000 undeklarierte Zigaretten – Reisende muss mit Strafe rechnen

Eine Reisende am Flughafen Stuttgart muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen, nachdem Zollbeamte in ihrem Gepäck knapp 10.000 nicht deklarierte Zigaretten entdeckt hatten. Die Frau hatte versucht, die Einfuhrabgaben zu umgehen, da sie fälschlicherweise annahm, unbegrenzt Tabakwaren ohne Gebühren in die EU einführen zu dürfen.

Nun drohen ihr ein Steuerhinterziehungsverfahren sowie ein Bußgeld von über 1.700 Euro. Der Vorfall ereignete sich, als die Frau die Gepäckausgabe durch den grünen Ausgang verlassen wollte – dieser ist ausschließlich für Reisende ohne deklarierungspflichtige Waren vorgesehen. Zollbeamte hielten sie an und fanden in ihrem Koffer 48 Zigarettenpackungen mit insgesamt mehr als 9.500 Stücken.

Laut EU-Vorschriften sind lediglich 200 Zigaretten zollfrei erlaubt. Für die verbleibenden 9.300 Stück fielen Steuern an, was zu einer sofortigen Abgabenforderung in Höhe von 1.713,80 Euro führte. Die Behörden behielten zudem 800 Euro als Sicherheitseinbehalt für die zu erwartende Strafe ein.

Die Reisende gab später zu, sich auf falsche Online-Informationen verlassen zu haben, und war davon ausgegangen, es gebe keine Beschränkungen. Nach der Beschlagnahmung leiteten die Zollbeamten ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen sie ein.

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Thomas Seemann, Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart, erinnerte Reisende daran, vor dem Flug die offiziellen Vorschriften auf der Regierungswebsite zoll.de zu prüfen. Zahlen zu ähnlichen Fällen an deutschen Flughäfen in den vergangenen Jahren nannte er nicht.

Das Missverständnis der Frau über die Zollbestimmungen führte zu finanziellen Sanktionen und einem laufenden Ermittlungsverfahren. Die Behörden warnen, dass falsche Online-Ratschläge keine Steuerhinterziehung rechtfertigen. Reisende werden dringend aufgefordert, vor der Einfuhr von Waren in die EU die geltenden Freimengen zu überprüfen.

Quelle