19 June 2026, 00:27

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg vor Gerichtsentscheidung blockiert

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg vor Gerichtsentscheidung blockiert

Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist auf ein rechtliches Hindernis gestoßen. Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten an zentralen Abschnitten fortgesetzt werden dürfen. Die Umweltorganisation BUND kämpft seit Jahren gegen das Projekt.

Erstmals hatte der BUND 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt eingereicht. Das Gericht gab der Umweltorganisation zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Der südliche Abschnitt soll von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Teil des Landkreises Gifhorn verlaufen.

Ein weiteres Klagverfahren des BUND folgte 2024, das noch immer anhängig ist. Eine mündliche Verhandlung, ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde auf den 23. Juni verlegt. Die Entscheidung wird nun für kommenden Dienstag erwartet.

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Auf der Website der Autobahn GmbH wird der Status des südlichen Abschnitts derzeit als „Planfeststellungsbeschluss, aber nicht vollziehbar“ geführt. Die fertiggestellte A39 soll Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz, Tappenbecker Moor, vorgesehen.

Die anstehende Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Ohne einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss bleibt der Ausbau vorerst blockiert. Das Urteil wird sowohl den Fortschritt der Autobahn als auch den Bau des geplanten Rastplatzes beeinflussen.

Quelle