Berliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Ira DowergBerliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Ein Berliner Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen in der U-Bahn zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Vorfall begann, als Michael W. den zuvor in einem Schwulenclub gewesenen Tibor P. attackierte. Augenzeugen griffen ein, und die Richterin lobte später ihren Mut, sich dem Angreifer entgegenzustellen.
Die Auseinandersetzung eskalierte, nachdem Tibor P. einen Schwulenclub verlassen hatte und in die U-Bahn stieg. Michael W. starrte ihn zunächst an, bevor er abfällige Kommentare über dessen Lackschuhe machte. Anschließend überzog er Tibor P. mit homophoben Schimpfwörtern, woraufhin ein Umstehender eingriff und ihm befahl, "den Mund zu halten".
Während des Prozesses betonte die Richterin, dass die Beleidigungen eindeutig auf Tibor P.s sexuelle Orientierung abzielten. Michael W. leistete zudem Widerstand gegen die Polizei und beleidigte die Beamten bei ihrer Intervention. Vor Gericht entschuldigte er sich für sein Verhalten, und Tibor P. nahm die Entschuldigung an.
Der Fall steht im Kontext einer Zunahme queerenfeindlicher Hasskriminalität in Deutschland: Im vergangenen Jahr wurden 2.048 entsprechende Straftaten registriert, darunter Delikte aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Michael W. wurde wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung verurteilt; die Geldstrafe beläuft sich auf 1.200 Euro, zahlbar in 150 Tagessätzen.
Das Urteil sendet ein klares Signal gegen Hassrede. Die Anerkennung des zivilen Muts der Zeugin durch die Richterin unterstreicht zudem die Bedeutung von Eingreifen in solchen Situationen. Michael W. muss nun die Strafe begleichen und sich an die gerichtliche Entscheidung halten.






