BGH stärkt Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal mit historischem Urteil
Sabrina RoskothBGH stärkt Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal mit historischem Urteil
Bundesgerichtshof entscheidet im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz
Deutschlands höchstes Zivilgericht hat in einem langjährigen Rechtsstreit über verunreinigte Blutdruckmedikamente zugunsten der Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz entschieden. Das Urteil bestätigt einen früheren Schiedsspruch, der einen chinesischen Zulieferer für den Valsartan-Skandal haftbar macht. Der Fall geht auf großflächige Rückrufe zurück, nachdem in den Medikamenten ein wahrscheinlicher Krebserreger nachgewiesen worden war.
Die Valsartan-Krise begann im Juni 2018, als in Chargen des Blutdruckmittels N-Nitrosodimethylamin (NDMA) entdeckt wurde – eine Substanz, die als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft wird. Hexal und Sandoz, beide zur Novartis-Gruppe gehörend, zählten zu den Unternehmen, die gezwungen waren, 2.308 Chargen in 23 Ländern zurückzurufen.
Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Zulieferer ein und forderte über 8,6 Millionen US-Dollar für bereits entstandene Schäden sowie zusätzliche 12,2 Millionen US-Dollar für mögliche künftige Haftungsansprüche. Der Zulieferer bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts mit dem Argument, dass einzelne Bestellungen nicht unter die Schiedsklauseln des Rahmenliefervertrags fielen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies diese Argumentation zurück. Er urteilte, dass der Rahmenvertrag alle Geschäfte regle – selbst wenn in Einzelbestellungen keine expliziten Verweise enthalten seien. Das Gericht wies auch Bedenken hinsichtlich ungleicher Verhandlungsmacht zurück und stellte fest, dass die Interessen des Zulieferers während der Vertragsverhandlungen angemessen vertreten worden seien.
Mit der Entscheidung des BGH ist der ursprüngliche Schiedsspruch nun rechtskräftig. Der Zulieferer bleibt für die Verunreinigung und die finanziellen Folgen verantwortlich.
Das Urteil beendet einen Rechtsstreit, der auf einen der größten Arzneimittelrückrufe der letzten Jahre folgte. Hexal und Sandoz können nun Schadensersatz für die kontaminierten Valsartan-Produkte geltend machen. Der Fall stärkt zudem die Durchsetzbarkeit von Schiedsklauseln in langfristigen Lieferverträgen.






