CDU will Einbürgerungen drastisch erschweren – was die Pläne bedeuten
Zwei CDU-Politiker schlagen weitreichende Änderungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vor. Alexander Throm und Roman Poseck fordern strengere Regeln für Einbürgerungen, darunter längere Mindestaufenthaltszeiten und Einschränkungen bei der doppelten Staatsbürgerschaft. Ihre Vorschläge zielen darauf ab, den Prozess für Antragsteller, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, deutlich zu verschärfen.
Throm plädiert dafür, die reguläre Aufenthaltsdauer vor einer Einbürgerung wieder auf acht Jahre festzulegen. Derzeit ist diese Frist in vielen Fällen kürzer. Zudem schlägt er vor, Personen mit geschütztem Status – etwa anerkannte Flüchtlinge – generell von der Einbürgerung auszuschließen.
Sein Plan sieht vor, dass Antragsteller zunächst eine unbefristete Niederlassungserlaubnis vorweisen müssen, bevor sie die Staatsbürgerschaft erhalten können. Zudem sollen verschärfte finanzielle Auflagen gelten, darunter der Nachweis von 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträgen.
Poseck unterstützt einen ähnlichen Kurs und argumentiert, dass doppelte Staatsangehörigkeiten die Integration erschweren. Seiner Meinung nach schwächen sie die Bindung an die deutsche Identität und sollten nur in Ausnahmefällen gestattet werden. Stattdessen fordert er eine gründliche Prüfung jedes Einbürgerungsantrags.
Trotz der strengeren Haltung räumt Poseck ein, dass langjährig hier lebende Menschen, die sich in die Gesellschaft einbringen, einen klaren Weg zur vollen Integration erhalten sollten. Sein Fokus liegt darauf, dass neue Bürger eine enge Verbindung zu Deutschland nachweisen.
Die Vorschläge würden die Einbürgerung für viele Bewerber deutlich erschweren. Falls umgesetzt, verlängerten sich die Wartezeiten, es kämen finanzielle Überprüfungen hinzu, und die doppelte Staatsbürgerschaft würde stark eingeschränkt. Die Änderungen markierten damit eine grundlegende Wende in Deutschlands Umgang mit der Verleihung der Staatsangehörigkeit.






