Deutschland plant umstrittene Hackbacks – doch Kritiker warnen vor Risiken und Rechtsbrüchen
Nicolai SchlosserDeutschland plant umstrittene Hackbacks – doch Kritiker warnen vor Risiken und Rechtsbrüchen
Ein geplanter deutscher Gesetzesentwurf könnte Sicherheitsbehörden neue Befugnisse einräumen, um digitale Gegenangriffe im Ausland zu starten. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktiv in fremde IT-Systeme eingreifen dürfen. Kritiker warnen jedoch, dass dieser Schritt rechtliche Grenzen überschreiten und neue Risiken schaffen könnte.
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen die Pläne geäußert. Er warnte das Bundesinnenministerium, dass die Vergabe solcher Kompetenzen gegen internationale Rechtsnormen verstoßen oder zivile Infrastruktur gefährden könnte.
Schätzl erkennt zwar die Notwendigkeit an, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte Hackbacks jedoch entschieden ab. Er besteht darauf, dass jeder Eingriff strengen rechtlichen Maßstäben genügen muss – darunter der klare Nachweis, dass ein System in einen Angriff verwickelt ist. Ohne eine solche Grundlage, so seine Argumentation, könnten Infiltration oder Manipulation ungewollte Folgen nach sich ziehen.
Der Abgeordnete betont zudem, dass das Völkerrecht und die Genfer Konventionen staatliches Handeln im Cyberraum begrenzen. Er fordert eine präzise rechtliche Definition, was unter einem Hackback zu verstehen ist, um Missbrauch oder eine Eskalation zu verhindern. Seine Haltung spiegelt eine breitere Skepsis wider, die staatliche Autorität im digitalen Krieg ohne ausreichende Schutzmechanismen auszuweiten.
Die Debatte zeigt die Spannungen zwischen der Stärkung der Cybersicherheit und der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Schätzls Warnungen deuten darauf hin, dass der Gesetzesentwurf auf Widerstand stoßen könnte, sofern er nicht überarbeitet wird, um Bedenken hinsichtlich Beweisführung, Verhältnismäßigkeit und dem Schutz ziviler Infrastruktur zu berücksichtigen. Das Ergebnis könnte maßgeblich beeinflussen, wie Deutschland künftig seine Verteidigungsinteressen mit internationalen Verpflichtungen im Cyberraum in Einklang bringt.






