Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Frankreich und der Schweiz bis auf Weiteres
Katherina HermannDeutschland verlängert Grenzkontrollen zu Frankreich und der Schweiz bis auf Weiteres
Deutschland hat die vorübergehenden Grenzkontrollen an seinen Schengen-Binnengrenzen zu Frankreich und der Schweiz verlängert. Die seit dem 16. September 2024 geltenden Maßnahmen werden nun auf Grundlage einer aktualisierten Rechtsbasis fortgesetzt. Die Behörden haben Medienbriefings organisiert, um über die neuesten Entwicklungen zu informieren.
Die Bundespolizeidirektion Stuttgart koordiniert die Kontrollen an den Landgrenzen Baden-Württembergs. Ursprünglich Ende 2024 eingeführt, wurden die Checks nach einer Weisung des Bundesinnenministers vom 7. Mai 2025 verlängert. Die rechtliche Grundlage bildet nun § 18 Abs. 2 Nr. 1 sowie Abs. 3 des Asylgesetzes (AsylG).
Um die Öffentlichkeit zu unterrichten, finden heute, Donnerstag, den 8. Mai 2025, Medienveranstaltungen statt. Journalisten werden gebeten, ihre Teilnahme per E-Mail an [email protected] zu bestätigen. Wie viele Bundespolizisten derzeit für diese Einsätze abgestellt sind, haben die Behörden nicht bekannt gegeben.
Die verlängerten Grenzkontrollen bleiben unter den überarbeiteten rechtlichen Bedingungen in Kraft. In den Medienbriefings werden weitere Einzelheiten zu den laufenden Maßnahmen erläutert. Zu Personaleinsätzen wurden keine zusätzlichen Angaben gemacht.






