EU-Pläne für Gebrauchtwagen-Kennzeichnung lösen Händler-Proteste aus
Katherina HermannEU-Pläne für Gebrauchtwagen-Kennzeichnung lösen Händler-Proteste aus
EU-Kommission stößt mit Plänen für einheitliche Gebrauchtwagen-Kennzeichnung auf scharfe Kritik deutscher Händler
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) lehnt den Vorschlag der Europäischen Kommission für standardisierte Fahrzeugkennzeichnungen bei Gebrauchtwagen als undurchführbar ab und warnt vor gravierenden rechtlichen und marktbezogenen Störungen.
ZDK-Präsident Thomas Peckruhn fordert die Politik auf, die Regelungen grundlegend zu überdenken. Seiner Ansicht nach könnten die Pläne Händler dazu bewegen, den Handel mit älteren Fahrzeugen vollständig einzustellen.
Die Kommission will die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 1999 durch strengere Kennzeichnungspflichten ersetzen. Demzufolge müssten auch Gebrauchtwagen – ähnlich wie Neufahrzeuge – verbindliche Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen tragen.
Doch der ZDK verweist auf ein zentrales technisches Problem: Ältere Gebrauchtwagen wurden nach dem veralteten NEDC-Standard getestet, während neuere Modelle nach dem WLTP-Verfahren gemessen werden. Händlern fehlen die Mittel, um die Werte umzurechnen – und für Käufer würde sich die Preistransparenz dadurch nicht verbessern. Zudem wurden viele Gebrauchtfahrzeuge nachgerüstet, was die Bereitstellung verlässlicher Daten zusätzlich erschwert.
Peckruhn hat das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, in Brüssel auf realistischere Vorschriften zu drängen. In einem Acht-Punkte-Positionspapier fordert der ZDK, die Kennzeichnungspflicht auf Neufahrzeuge zu beschränken. Zudem lehnt der Verband verbindliche Angaben zum Batteriezustand bei gebrauchten Elektroautos als unnötig ab.
Der Branchenverband pocht darüber hinaus auf klarere Verantwortlichkeiten für Hersteller, Online-Plattformen und Händler. Ohne eine EU-weite einheitliche Marktüberwachung drohe eine inkonsistente und verwirrende Umsetzung der Regeln.
Die Warnungen des ZDK deuten darauf hin, dass die geplanten Vorschriften den Gebrauchtwagenmarkt einengen könnten. Sollten die Compliance-Kosten oder rechtlichen Risiken zu hoch werden, könnten Händler ältere Fahrzeuge aus ihrem Sortiment nehmen. Die Kommission gerät nun unter Druck, Gebrauchtwagen von den verschärften Kennzeichnungspflichten auszunehmen.






