EU-Resolution: "Ja heißt Ja" setzt neue Maßstäbe gegen sexualisierte Gewalt
Katherina HermannEU-Resolution: "Ja heißt Ja" setzt neue Maßstäbe gegen sexualisierte Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Resolution unter dem Titel "Ja heißt Ja" verabschiedet, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stärken. Der Beschluss folgt auf jahrelange Debatten und baut auf früheren rechtlichen Maßstäben auf, etwa dem deutschen "Nein heißt Nein"-Gesetz von 2016. Ziel ist es, in Europa eine einheitliche Herangehensweise bei Fällen sexualisierter Gewalt zu schaffen.
Die neue Resolution stellt klar, dass Zustimmung ausdrücklich erteilt werden muss. Nach dem "Ja heißt Ja"-Prinzip reichen Schweigen oder passives Verhalten – wie mangelnde Begeisterung oder Ablehnung durch Blicke oder Gesten – nicht aus. Fehlt eine deutliche Zustimmung des Opfers, gilt dies rechtlich nun als Nicht-Zustimmung.
Täter können sich künftig nicht mehr damit herausreden, sie hätten den Willen des Opfers nicht erkannt. Das Gesetz bestätigt zudem, dass sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen strafbar sind – selbst wenn kein körperlicher Widerstand geleistet wird. Der Wechsel von "Nein heißt Nein" zu "Ja heißt Ja" gilt als strengerer Rahmen, da er die Verantwortung auf die aktive Einwilligung legt und nicht auf das Ausbleiben einer Ablehnung setzt.
Die EU-Initiative für diese Resolution gewann an Dringlichkeit, nachdem der viel beachtete Fall von Gisèle Pelidot bekannt wurde. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, hatten bereits ähnliche Grundsätze eingeführt. Nun geht es darum, in ganz Europa einen breiteren Konsens zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu erreichen.
Die Resolution setzt einen neuen rechtlichen Maßstab für die Einwilligung in Fällen sexualisierter Gewalt. Indem sie eine explizite Zustimmung verlangt, beseitigt sie Zweifel und stärkt den Schutz der Betroffenen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Gesetze in den kommenden Jahren an diesen Standard anpassen.






