Gericht kippt Erstattung für nicht zugelassene Corona-Speicheltests
Nicolai SchlosserGericht kippt Erstattung für nicht zugelassene Corona-Speicheltests
Ein bayerisches Testzentrum hat seinen Rechtsstreit um die Erstattung von Covid-19-Tests verloren. Das Verwaltungsgericht München entschied gegen die Betreiberin, nachdem diese nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Im Mittelpunkt des Falls stehen über 200.000 Tests, die zwischen Ende 2021 und Mitte 2022 durchgeführt wurden.
Das Zentrum nahm seinen Betrieb im Dezember 2021 auf Grundlage eines Vertrags mit dem Landratsamt Dachau auf. Es setzte vor allem auf einen Speicheltest (AT088/21), der sich später als nicht genehmigt herausstellte. Bis März 2022 hatte die Betreiberin die Leistungen über vier Monate abgerechnet und eine Erstattung von 95.000 Euro erhalten.
Im August 2023 widerrief die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KV) den ursprünglichen Bewilligungsbescheid. Sie setzte sowohl die Servicegebühren als auch die Materialkosten auf 0,00 Euro herab – mit der Begründung, es sei ein nicht zugelassener Test verwendet worden und die erforderliche Dokumentation fehle. Die Betreiberin zog vor Gericht und behauptete, ihr sei nicht bekannt gewesen, dass der Test ungültig sei.
Das Gericht wies die Klage ab. Die Richter urteilten, dass die Verwendung nicht zugelassener Testkits einer unzulässigen Leistungserbringung gleichkomme. Damit bestätigten sie die zuvor von der KV verfügte Rückforderung der Zahlungen.
Das Urteil bedeutet, dass das Testzentrum die erstatteten 95.000 Euro nicht zurückerhält. Zudem schafft es einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über nicht zugelassene Covid-19-Tests. Die Betreiberin muss nun die finanziellen Folgen der für ungültig erklärten Abrechnungen tragen.






