Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Sabrina RoskothGericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat gegen Der Spiegel eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass das Magazin zentrale Vorwürfe, die Ulmen mit KI-generierter Fake-Pornografie in Verbindung bringen, nicht veröffentlichen darf. Die Entscheidung folgt nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen über die Berichterstattung.
Ulmen hatte erstmals im April vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte eingeleitet. Im Mai urteilte das Gericht, dass die ursprüngliche Berichterstattung von Der Spiegel über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht dem Magazin jedoch untersagt, die Behauptung aufzustellen, Ulmen habe das gefälschte Material erstellt oder verbreitet – mit der Begründung, es lägen keine ausreichenden Beweise vor.
Das Urteil schützt zudem Teile von Ulmens privater Korrespondenz. Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail an seinen Verteidigungskanzlei wurden als Teil seines „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft und dürfen nicht veröffentlicht werden. Gleichzeitig bleibt es Der Spiegel weiterhin erlaubt zu berichten, dass Ulmens Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes, ihn der körperlichen Misshandlung beschuldigt.
Der Fall hat die öffentliche Aufmerksamkeit auf digitale Gewalt gelenkt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte daraufhin an, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes verschärfen zu wollen. Auch Politiker wie die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern strengere Regulierungen für KI. Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt.
Für die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt, ist das Urteil von großer Bedeutung. Die Anwälte argumentieren, dass die ursprüngliche Berichterstattung von Spiegel zu einer übermäßigen Medienaufmerksamkeit und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt habe.
Die einstweilige Verfügung verbietet Der Spiegel, die Deepfake-Vorwürfe ohne Belege zu wiederholen, und schützt Teile von Ulmens privater Kommunikation vor einer Veröffentlichung. Der Rechtsstreit unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich digitaler Gewalt und den Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen.
