24 May 2026, 00:43

Großeinsatz auf der Müngstener Brücke: Drei Personen lösen Bahn-Chaos aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Großeinsatz auf der Müngstener Brücke: Drei Personen lösen Bahn-Chaos aus

Drei Personen am Sonntag auf der Müngstener Brücke gesichtet – Großeinsatz der Rettungskräfte

Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Müngstener Brücke beobachtet. Ihr Aufenthalt auf den Gleisanlagen löste einenGroßeinsatz der Rettungskräfte aus. Der Vorfall führte zu einer Streckensperrung und hohen Kosten für die öffentlichen Dienste.

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Augenzeugen berichteten, zwei Erwachsene und ein Kind hätten sich widerrechtlich im Gleisbereich aufgehalten. Einsatzkräfte der Bundespolizei, der Wuppertaler Polizei sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid rückten umgehend aus. In der Folge wurde der Bahnverkehr zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr eingestellt.

Die beiden Erwachsenen gaben später an, eine Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass Verbotszeichen unabhängig von App-Anweisungen zu beachten seien. Gegen die beiden Erwachsenen wurden ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet.

Die Kosten summierten sich schnell: Die Feuerwehr Solingen veranschlagte rund 656 Euro für den Einsatz von Fahrzeugen und Personal. Die Bundespolizei hatte operative Ausgaben in Höhe von 99,60 Euro, während die Wuppertaler Polizeidirektion pro Schuldner 118,50 Euro in Rechnung stellte. Die Stadt Solingen erließ einen formellen Kostenbescheid nach örtlichen Vorschriften, während Remscheid noch prüft, ob eine Kostenrückforderung möglich ist.

Der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase; eine endgültige Entscheidung der Remscheider Behörden steht noch aus.

Der Vorfall führte zu erheblichen Behinderungen im Schienenverkehr und erforderte einen aufwendigen Einsatz der Rettungskräfte. Die Behörden wiesen erneut auf die Gefahren hin, die von unbefugtem Betreten von Gleisanlagen ausgehen. Die anfallenden Kosten werden bei den Verantwortlichen eingezogen; die rechtlichen Verfahren dauern an.

Quelle