Klinik stellt Rezept für toten Patienten aus – und muss zahlen
Bayerische Krebsklinik muss 489,52 Euro zurückzahlen – Rezept für verstorbenen Patienten ausgestellt
Ein Krebszentrum in Bayern wurde zur Rückerstattung von 489,52 Euro verurteilt, nachdem es einem Patienten, der bereits verstorben war, ein Medikament verschrieben hatte. Das Sozialgericht München erklärte das Rezept für ungültig – ausgelöst durch eine Prüfung der Krankenkasse des Verstorbenen. Der Fall zeigt Mängel im Praxismanagement und in der Kommunikation zwischen Ärzten und Behörden auf.
Ausgelöst wurde der Vorfall, als die Klinik 17 Tage nach dem Tod des Patienten ein Rezept für Pamorelin, ein Krebsmedikament, ausstellte. Das Medikament wurde in einer Apotheke ausgegeben, was Kosten in Höhe von 489,52 Euro verursachte. Die Krankenkasse entdeckte den Fehler später und forderte die Rückzahlung von der Klinik.
Nach deutschem Recht dürfen Vertragsärzte keine Leistungen – einschließlich ärztlicher Berichte – in Rechnung stellen, sobald ein Patient verstorben ist. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klinik den Status des Patienten vor der Verschreibung hätte überprüfen müssen. Ein einfacher Anruf zur Bestätigung des Gesundheitszustands hätte den Fehler vermeiden können.
Obwohl das Gericht die finanziellen Belastungen von Onkologen anerkennt, betonte es die Notwendigkeit eines besseren Praxismanagements. Zudem wies es darauf hin, dass künftige Verbesserungen, wie automatische Benachrichtigungen über die elektronische Patientenakte (ePA), solche Fehler verhindern könnten.
Die Klinik muss nun den vollen Betrag von 489,52 Euro zurückerstatten. Das Urteil unterstreicht die rechtliche Verpflichtung von Ärzten, den Status eines Patienten vor der Verschreibung von Medikamenten zu prüfen. Die Behörden hoffen, dass bessere digitale Systeme solche Fehler künftig verringern werden.






