Lieferkettengesetz: Warum Unternehmen jetzt ihre ERP-Systeme anpassen müssen
Sabrina RoskothLieferkettengesetz: Warum Unternehmen jetzt ihre ERP-Systeme anpassen müssen
Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland: Unternehmen müssen handeln
Seit Anfang dieses Jahres gilt in Deutschland das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen, Risikomanagementsysteme einzuführen und umfassende Risikoanalysen durchzuführen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder – es sei denn, die betrieblichen ERP-Systeme (Enterprise-Resource-Planning) werden entsprechend angepasst.
Zunächst betrifft das Gesetz Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem kommenden Jahr greift die Regelung auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Um die Anforderungen zu erfüllen, hat SAP Lösungen wie SAP Supplier Management über seine Ariba-Plattform eingeführt, die für Bestandskunden ohne zusätzliche Kosten verfügbar sind.
Zudem bietet SAP SAP Information Lifecycle Management (ILM) ebenfalls ohne Aufpreis an, um Kunden bei der Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu unterstützen. Das Unternehmen betont, dass es seine Standardsoftware regelmäßig aktualisiert, um neue rechtliche Vorgaben abzubilden. Zwar empfiehlt SAP Tools wie Ariba Supplier Lifecycle and Performance für das Management von Lieferantendaten, stellt jedoch klar, dass deren Nutzung freiwillig und nicht verpflichtend ist.
Kritik kommt jedoch von der deutschsprachigen SAP-Anwendervereinigung (DSAG). Diese wirft SAP vor, Unternehmen indirekt zum Kauf zusätzlicher Lösungen zu drängen, um grundlegende gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die neue Regelung erfordert von betroffenen Unternehmen schnelles Handeln. Wer über keine konformen ERP-Systeme verfügt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. SAP seinerseits stellt weiterhin kostenneutrale Werkzeuge bereit – doch die Debatte, ob für eine vollständige Compliance tatsächlich weitere Investitionen nötig sind, bleibt bestehen.






