Medikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – warum das die Krankenkassen entlastet
Katherina HermannMedikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – warum das die Krankenkassen entlastet
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Preisdeckelung und die verpflichtenden Herstellerrabatte für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängert. Mit der Maßnahme soll der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisiert werden, da die finanziellen Belastungen weiter steigen. Ohne diese Regelungen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bis 2026 auf 2,9 % ansteigen.
Die Preisdeckelung und Rabatte gelten für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von den Krankenkassen erstattet werden. Ausgenommen sind Kinderarzneimittel und versorgungsrelevante Medikamente, deren Grundpreis um bis zu 50 % erhöht werden darf. Auch die Preisbindung für Immunglobuline wurde gelockert, um Engpässe zu vermeiden.
Pharmaunternehmen, die unter einer übermäßigen finanziellen Belastung leiden, können von den gesetzlichen Rabattpflichten befreit werden. Zudem können für neu eingestuft Medikamente nach § 130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs (SGB V) die Preise neu verhandelt werden. Seit dem 1. Juli 2018 ist zudem ein Inflationsausgleich in die Preisregelungen integriert.
Durch diese Maßnahmen wurde die GKV bereits 2024 um 2,19 Milliarden Euro entlastet. Die Verantwortlichen betonen, dass eine weitere Entlastung notwendig sei, um die Beitragssätze auch im kommenden Jahr stabil zu halten. Die verlängerten Preiskontrollen gelten bis Ende 2026 und sollen die steigenden Kosten für Krankenkassen und Patientinnen und Patienten begrenzen. Die Regierung erwartet, dass die Regelungen weitere Erhöhungen der Zusatzbeitragssätze verhindern werden.






