05 June 2026, 10:49

Neue E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro für Käufer und Steuerbonus für Dienstwagen

Brand Vielfalt 2026: Auto Becker Klausmann        E-Mobilität: Neue Förderung, neue Chancen

Neue E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro für Käufer und Steuerbonus für Dienstwagen

Ab 2026 startet eine neue staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge, die privaten Käufern bis zu 6.000 Euro bietet. Parallel dazu treten aktualisierte Steuerregeln für Dienstwagen in Kraft, die elektrische Modelle attraktiver machen. Unterdessen hat das Autohaus Auto Becker Klausmann Kerstin Bucksteeg nach über einem Jahrzehnt im Unternehmen zur Leiterin der Neuwagenabteilung befördert.

Ab dem 1. Januar 2026 können private Käufer von rein elektrischen Fahrzeugen, Plug-in-Hybriden oder Reichweitenverlängerern einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro beantragen. Haushalte ohne minderjährige Kinder dürfen dabei maximal 80.000 Euro Jahreseinkommen haben, um förderberechtigt zu sein. Mit der Prämie soll die Nachfrage nach umweltfreundlicheren Autos gesteigert werden.

Seit Mitte 2025 gilt für die private Nutzung von voll-elektrischen Dienstwagen eine Besteuerung nach der 0,25-Prozent-Regel. Dies betrifft Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro. Die Änderung senkt die Kosten für Arbeitgeber und Beschäftigte, die sich für elektrische Modelle entscheiden.

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Beim Autohaus Auto Becker Klausmann hat Kerstin Bucksteeg nun die Leitung des gesamten Neuwagengeschäfts übernommen. Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung im Unternehmen hat sie den wachsenden Trend zu Elektrofahrzeugen mitverfolgt – angetrieben durch Förderungen und Steuervergünstigungen. Die begeisterte BMW- und MINI-Fahrerin schätzt besonders die Abwechslung und den Kundenkontakt in ihrer Verkaufsrolle.

Die Kombination aus Fördergeldern und Steueranpassungen soll den Umstieg auf Elektroautos beschleunigen. Autohäuser wie Auto Becker Klausmann bereiten sich auf eine höhere Nachfrage vor, wobei erfahrene Mitarbeiter wie Bucksteeg die Kunden durch die Neuerungen begleiten. Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft: Die Dienstwagenbesteuerung gilt bereits seit 2025, die Privatförderung folgt 2026.

Quelle