Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Nicolai SchlosserNeue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Eine neue EU-Richtlinie verändert die Stornierung von Online-Verträgen. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen, die dem deutschen Recht unterliegen, auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Dies betrifft alle digitalen Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen.
Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, doch ihre Umsetzung hängt von der nationalen Übernahme ab. Deutschland hat sie bereits in nationales Recht umgesetzt, während andere Mitgliedstaaten dies ebenfalls tun müssen, damit sie in Kraft tritt.
Der Button muss klar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“. Er darf den Stornierungsvorgang nicht erschweren – im Vergleich zum Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Verbraucher erhalten zudem unmittelbar eine Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail. Die neue Vorgabe ändert nichts am bestehenden 14-tägigen Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware.
Ziel der Änderung ist es, die Kündigung von Online-Verträgen zu vereinfachen. Unternehmen in Deutschland müssen die Regelung bis Mitte Juni umsetzen, während andere EU-Länder folgen werden, sobald sie die Richtlinie übernehmen. Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt unverändert – es sei denn, der Button fehlt.






