Neue Steuerregelung 2025: So profitieren Firmen von elektrischen Dienstwagen
Katherina HermannNeue Steuerregelung 2025: So profitieren Firmen von elektrischen Dienstwagen
Ab Sommer 2025 ändert sich durch eine neue Steuerregelung die Behandlung von elektrischen Dienstwagen in Unternehmen. Die Richtlinie ermöglicht eine schnellere Abschreibung, ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Um die Vorteile voll auszuschöpfen, müssen Betriebe die Unterschiede zwischen Kauf und Leasing genau kennen.
Ab dem 1. Juli 2025 können Firmen, die elektrische Dienstwagen erwerben, 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben. Diese Sonderabschreibung gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. In den folgenden fünf Jahren wird der Restwert mit jeweils 10, 5, 5, 3 und schließlich 2 Prozent abgeschrieben.
Grundsätzlich bezieht sich die Regelung nur auf gekaufte Fahrzeuge, nicht auf geleaste. Allerdings können Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen ebenfalls profitieren. Bei dieser Leasingform muss der Leasingnehmer das Fahrzeug als Vermögenswert in der Bilanz ausweisen. Die Leasingraten decken dabei die vollständigen Kosten des Fahrzeugs inklusive Finanzierung ab.
Am Ende der Leasinglaufzeit geht das Fahrzeug in das Eigentum des Leasingnehmers über oder kann von diesem verkauft werden. Diese Struktur macht Vollamortisations-Leasing zu einer Ausnahme von den üblichen Abschreibungsregeln.
Die neue Abschreibungsmethode bietet erhebliche Steuervorteile für förderfähige Elektrofahrzeuge. Unternehmen müssen die Fahrzeuge entweder kaufen oder Vollamortisations-Leasing nutzen, um die Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die Änderungen gelten für alle berechtigten Fahrzeuge, die nach dem Stichtag im Juli 2025 angeschafft werden.






