Neues Amtsblatt Lünen veröffentlicht: Wichtige Bekanntmachungen für Bürgerinnen und Bürger
Ira DowergNeues Amtsblatt Lünen veröffentlicht: Wichtige Bekanntmachungen für Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Lünen hat eine neue Ausgabe ihres Amtsblatts veröffentlicht. Die am Dienstag, dem 31. März 2026, erschienene Ausgabe (Nr. 14/2026) enthält mehrere wichtige öffentliche Bekanntmachungen für die Bürgerinnen und Bürger.
In der aktuellen Ausgabe wird die Nutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lünen öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen können kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathauses, Willy-Brandt-Platz 1, eingesehen werden. Eine digitale Version steht zudem auf der offiziellen Website der Stadt zum Abruf bereit.
Vier allgemeine Verwaltungsverfügungen wurden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erlassen. Betroffen sind Verkehrsflächen an folgenden Standorten: Alter Kirchweg (Flur: Altlünen, Flurstück 1246, Flurkarte 15; sowie Flur: Altlünen, Flurstück 475, Flurkarte 16) sowie weitere Grundstücke entlang derselben Straße (Flurkarte 15, Flurstücke 390, 651 und 1864). Weitere Verfügungen betreffen die Oststraße (Sackgasse; Flur: Altlünen, Flurkarte 10, Flurstück 2184) und Am Christinentor (Flur: Lünen, Flurkarte 10, Flurstücke 1750 und 1752).
Das Amtsblatt liegt ab sofort in gedruckter Form und online zur Einsichtnahme aus. Die Bürgerinnen und Bürger können die neuen Regelungen und Verwaltungsverfügungen in Ruhe prüfen. Die Stadt stellt die Dokumente ab dem Veröffentlichungstag kostenfrei zur Verfügung.






