Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Katherina HermannRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform bei der Ahndung von Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Schwarzfahren in Deutschland. Sein Vorwurf: Das aktuelle System belaste die Justiz übermäßig mit Bagatelldelikten. Seine Vorschläge zielen darauf ab, das Gesetz zu reformieren, ohne dabei vollständig auf strafrechtliche Konsequenzen zu verzichten.
Frister spricht sich nicht für eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs aus. Stattdessen schlägt er vor, die Regelung so anzupassen, dass nur noch schwere Fälle – etwa Schwarzfahren im Fernverkehr – als Straftat gelten. Dies würde seiner Meinung nach die Gerichte und Gefängnisse entlasten, da derzeit jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht.
Laut Statistik betraf 2024 jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr – ein Bereich, in dem Frister strafrechtliche Konsequenzen weiterhin für sinnvoll hält. Einfaches Schwarzfahren ohne Gewaltanwendung oder das gewaltsame Überwinden von Sperren bewertet er hingegen nicht als moralisch verwerflich. Für ihn handelt es sich dabei vor allem um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung.
Gleichzeitig lehnt Frister eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit ab. Er warnt, dass auch in diesem Fall Zwangshaft drohen könnte – und damit das eigentliche Reformziel verfehlt würde. Sein zentrales Argument: Das Strafrecht solle nur als letztes Mittel eingesetzt werden, und zwar ausschließlich bei wirklich verachtenswertem Verhalten.
Die geplanten Änderungen würden den Fokus von Bagatellfällen weg lenken, während für schwere Verstöße weiterhin Sanktionen gelten sollen. Fristers Konzept zielt darauf ab, überflüssige Gerichtsverfahren zu reduzieren und sicherzustellen, dass das Strafrecht nur die schwerwiegendsten Vergehen ahndet. Die Reform könnte den Umgang mit Schwarzfahren in Deutschland nachhaltig verändern.






