Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung mit neuem Selbstbestimmungsgesetz
Nicolai SchlosserSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung mit neuem Selbstbestimmungsgesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt fast 1.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz aktualisiert. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren deutlich.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft. Bisher haben 976 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – fast ausnahmslos Erwachsene, darunter nur 40 Minderjährige. In der jüngeren Gruppe erfolgten die meisten Anpassungen von weiblich zu männlich.
Laut Landesbehörden haben lediglich vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen. Missbräuche sind selten: Bisher gab es nur einen Verdachtsfall.
Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Reform grundsätzlich, diskutiert aber mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Verurteilte, die zum Zeitpunkt der Tat als männlich registriert waren, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Geschlechtsanpassung in Sachsen-Anhalt deutlich beschleunigt. Bei minimalen Missbrauchsfällen und hoher Akzeptanz unter Erwachsenen scheint die Reform wie geplant zu wirken. Weitere Anpassungen könnten auf Basis laufender Prüfungen folgen.






