Schwerer Betrugsprozess in Freiburg: 188.000 Euro Sozialabgaben vorenthalten
Nicolai SchlosserSchwerer Betrugsprozess in Freiburg: 188.000 Euro Sozialabgaben vorenthalten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen schweren Betrugsvorwürfen verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Sozialversicherungsbetrug, Lohnvorenthaltung sowie der Missbrauch von Corona-Hilfsgeldern. Die Hauptverhandlung beginnt um 9 Uhr vor einem Schöffengericht.
Der Angeklagte soll zwischen März 2020 und November 2021 mehrere Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet haben. Dadurch seien Beitragszahlungen in Höhe von rund 188.000 Euro ausgeblieben. Zudem wird ihm vorgeworfen, in diesem Zeitraum wiederholt Löhne einbehalten und veruntreut zu haben.
Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft ihm Subventionsbetrug vor: Durch falsche Angaben soll er sich etwa 60.000 Euro an Corona-Soforthilfen erschlichen haben. Als faktischer Geschäftsführer drohen ihm bei Verurteilung nach den allgemeinen Betrugsparagraphen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Sollte er wegen gewerbsmäßigen Betrugs – also bei wiederholten Taten – schuldig gesprochen werden, könnte die Strafe sogar bis zu 15 Jahre betragen.
Selbst ohne strafrechtliche Verurteilung sind Bußgelder von bis zu 5.000 Euro für Meldeverstöße möglich. Das Gericht wird bei seiner Entscheidung unter anderem die Höhe des entstandenen Schadens, mögliche Rückzahlungsbemühungen und die Dauer der vorgeworfenen Taten berücksichtigen.
Im Prozess werden zahlreiche finanzielle Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit den geschäftlichen Aktivitäten des Angeklagten aufgearbeitet. Eine Verurteilung könnte empfindliche Strafen nach sich ziehen – von Freiheitsentzug über Geldbußen bis hin zur zwingenden Rückerstattung der erschlichenen Gelder. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen von Sozialversicherungsbetrug und Subventionsmissbrauch in Deutschland.






