05 May 2026, 12:35

Staatsanwältin und Chirurg vor Gericht: Steuerbetrug und Datenmissbrauch in Berlin

Ein Mann in Anzug sitzt an einem Tisch mit einer Waage davor, die er mit Text und Zahlen markiert hat und einen entschlossenen Gesichtsausdruck hat.

Staatsanwältin und Chirurg vor Gericht: Steuerbetrug und Datenmissbrauch in Berlin

Vor dem Landgericht Tiergarten hat der Prozess gegen eine Berliner Staatsanwältin und einen plastischen Chirurgen wegen Umsatzsteuerbetrugs begonnen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe der Steuerhinterziehung, Geldwäsche sowie des Missbrauchs sensibler Daten in den Jahren 2018 bis 2020. Den Ermittlungen zufolge beläuft sich der durch das mutmaßliche Schema entstandene Steuerschaden auf rund 62.000 Euro.

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Die Angeklagte, eine Staatsanwältin, soll sich unbefugt Zugang zur internen Datenbank der Berliner Staatsanwaltschaft verschafft haben. Ihr wird vorgeworfen, vertrauliche Patientendaten abgerufen und an den Arzt weitergegeben zu haben. Zudem soll sie Bargeldzahlungen für den Chirurgen verwaltet, einbehalten und teilweise an ihn zurückgeleitet haben – wobei sie Gelder für private Zwecke abzweigte.

Laut Anklage gab sie das Geld unter anderem für Urlaube, Drogen und sexuelle Dienstleistungen aus. Zudem soll sie die Einnahmen nicht gegenüber den Finanzbehörden deklariert haben.

Der mitangeklagte Arzt wiederum steht im Verdacht, medizinische Leistungen nicht deklariert abgerechnet zu haben. Er soll Bargeld von Patienten angenommen und die Beträge durch Kontotransfers gewaschen haben. Die Staatsanwältin soll diese Transaktionen unterstützt haben, indem sie die Gelder nach den Einzahlungen zurück an den Arzt weiterleitete.

Der Prozess begann am Montag; beiden Angeklagten drohen bei einer Verurteilung schwerwiegende Konsequenzen. Neben der Nachzahlung der 62.000 Euro an ausstehenden Steuern könnten zusätzliche Strafen wegen Betrugs und Datenmissbrauchs verhängt werden. Das Gericht wird in den kommenden Verhandlungstagen Beweise prüfen, die die finanziellen Verstrickungen mit den vorgeworfenen Straftaten belegen sollen.

Quelle