04 May 2026, 16:38

Stada-Übernahme: Ehemalige Aktionäre kämpfen um Millionen-Entschädigung nach BGH-Urteilen

Schwarzes und weißes Poster mit Betrugswarnung und Text "Carlsbad Spruud Salt" und begleitendem Logo.

Stada-Übernahme: Ehemalige Aktionäre kämpfen um Millionen-Entschädigung nach BGH-Urteilen

Ehemalige Aktionäre von Stada verfolgen rechtliche Schritte, um zusätzliche Entschädigungen nach der Übernahme des Unternehmens durchzusetzen. Eine Reihe von Gerichtsurteilen hat ihre Forderungen bereits bestätigt, während Dutzende Verfahren noch anhängig sind. Die jüngsten Entscheidungen klären zentrale Rechtsfragen in dem langjährigen Streit.

Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Übernahme von Stada durch die Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven im Jahr 2017. Nach acht Jahren haben sich die beiden Firmen nun weitgehend zurückgezogen und halten nur noch 31 Prozent der Anteile. Der in London ansässige Investor CapVest Partners ist mit 68 Prozent zum neuen Mehrheitseigner aufgestiegen, während das Management die verbleibenden 1 Prozent hält.

Zu den Klägern, die weitere Zahlungen fordern, gehört auch ein in Luxemburg ansässiges Vermögensverwaltungsunternehmen. Es argumentiert, dass Aktionäre den Unterschiedsbetrag zwischen dem ursprünglichen Angebotspreis und der in einer früheren Vereinbarung festgelegten Mindestentschädigung erhalten sollten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor entschieden, dass eine „unwiderrufliche Verpflichtung“ im Rahmen des Deals rechtlich einer Übernahme nach deutschem Recht gleichzusetzen sei.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies kürzlich eine Berufung der Nidda ab, einer Tochtergesellschaft, die an der Übernahme beteiligt war. Das Gericht bestätigte, dass die Ansprüche nicht verjährt seien und grobe Fahrlässigkeit nicht unterstellt werden könne. Gleichzeitig fordert ein einzelner Aktionär fast 140.000 Euro an zusätzlicher Entschädigung sowie Zinsen seit August 2017.

Noch 44 ähnliche Fälle liegen beim OLG vor, wobei frühere Urteile sowohl des BGH als auch des OLG bereits zugunsten der ehemaligen Aktionäre ausfielen.

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Die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten verdeutlichen die finanziellen und regulatorischen Komplexitäten der Stada-Übernahme. Da zahlreiche Klagen noch nicht abschließend geklärt sind, hängt die endgültige Höhe der Entschädigungen für die Aktionäre von weiteren Gerichtsentscheidungen ab. Die bisherigen Urteile haben die Rechte von Anlegern nach dem deutschen Wertpapierrecht gestärkt.

Quelle