Warum der Karsamstag in Deutschland kein Feiertag ist – trotz Ostern
Karsamstag – ein ganz normaler Arbeitstag in Deutschland
Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, ist in ganz Deutschland ein gewöhnlicher Werktag. Anders als an anderen christlichen Feiertagen genießt er keinen offiziellen Status als gesetzlicher Feiertag – Arbeitnehmer müssen daher ihren üblichen Dienstplan einhalten. Das Datum verschiebt sich jährlich: 2026 fällt der Karsamstag auf den 4. April, einen Tag vor Ostersonntag am 5. April.
In Deutschland ist der Karsamstag in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Schulen, Kitas und Behörden bleiben geöffnet, es sei denn, der Tag fällt in geplante Ferienzeiten. Beschäftigte müssen arbeiten, wenn der Karsamstag in ihre reguläre Arbeitszeit fällt – ein Anspruch auf Zusatzvergütung oder freien Tag besteht nicht.
Trotz seiner religiösen Bedeutung als Abschluss der Fastenzeit und Tag der stillen Besinnung gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen. Theologisch wird er als Karsamstag bezeichnet, umgangssprachlich ist jedoch auch die Bezeichnung Ostersamstag verbreitet.
Deutschlands Umgang mit dem Tag entspricht dem in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz, wo er ebenfalls als normaler Arbeitstag gilt. Das Datum wird jährlich neu berechnet, da es sich nach dem Mondkalender und kirchlichen Regeln richtet.
2026 fällt der Karsamstag auf den 4. April, Ostersonntag folgt am nächsten Tag. Arbeitnehmer sollten ihre Verträge prüfen, ob es Sonderregelungen gibt – bundesweite Vorschriften für freien Tag oder Zuschläge gibt es nicht. Die Gestaltung des Tages bleibt damit eine Frage persönlicher oder regionaler Tradition, nicht jedoch einer gesetzlichen Vorgabe.






