15 March 2026, 20:41

Landtagswahl in Baden-Württemberg: Stuttgart bleibt trotz Polizeieinsatz ruhig

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung der Schlacht von Stuttgart im Jahr 1444, die eine Stadt mit Rauch, Menschen mit Waffen, Häusern, Bäumen, Hügeln und Himmel zeigt, mit Text oben und unten.

Landtagswahl in Baden-Württemberg: Stuttgart bleibt trotz Polizeieinsatz ruhig

Stuttgart unter starkem Polizeiaufgebot bei Landtagswahl in Baden-Württemberg

Am Sonntag war in Stuttgart ein großes Polizeiaufgebot präsent, während in Baden-Württemberg die Landtagswahl stattfand. Beamte überwachten mehrere öffentliche Versammlungen, darunter zwei größere Kundgebungen. Insgesamt blieb der Tag ruhig – nur bei einer Veranstaltung kam es zu kleineren Vorfällen.

Die Polizeieinsätze konzentrierten sich auf drei Schwerpunkte: den Schutz der Parlamentsgebäude, die Absicherung von Wahlpartys am Abend sowie die Gewährleistung des Medienzugangs. Sowohl die Abstimmung als auch die anschließenden politischen Zusammenkünfte verliefen ohne Störungen.

Die Kundgebung "Solidarität mit den Menschen im Iran – Hoffnung, Einheit und friedlicher Protest" endete ohne Zwischenfälle. Bei der Veranstaltung "Internationaler Frauenkampftag" gab es jedoch zwei kleinere Vorfälle: Eine Rauchbombe wurde gezündet, und es kam zu einer einzelnen Körperverletzung. Die Behörden ermitteln nun in beiden Fällen.

Für Medienanfragen steht die Pressestelle des Polizeipräsidiums Stuttgart während der Dienstzeiten unter [email protected] zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten können Anfragen an [email protected] gerichtet oder telefonisch unter 49 711 8990-3333 gestellt werden. Aktuelle Informationen werden auf der offiziellen Website unter https://ppstuttgart.polizei-bw.de/ veröffentlicht.

Die Wahl und die damit verbundenen öffentlichen Veranstaltungen verliefen reibungslos, wobei die Polizei den ganzen Tag über für Ordnung sorgte. Die Ermittlungen zu den beiden isolierten Vorfällen bei der Frauenkundgebung dauern an. Aus der Stadt wurden keine weiteren Störungen gemeldet.

Quelle