15 March 2026, 20:41

US-Gericht blockiert Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über das Verbot des russischen Außenministers Sergey Lavrov.

US-Gericht blockiert Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof der USA gegen argentinische Kläger entschieden, die den deutschen Automobilhersteller Daimler AG vor einem Gericht in Kalifornien verklagt hatten. Der Fall Daimler AG gegen Bauman drehte sich um die Frage, ob die Verbindungen des Unternehmens zu Kalifornien stark genug waren, um eine Klage wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien zuzulassen. Das Urteil setzte klare Grenzen dafür, wann ausländische Konzerne in US-Bundesstaaten für Handlungen verklagt werden können, die in keinem Zusammenhang mit diesen Standorten stehen.

Im Mittelpunkt des Streits stand Mercedes-Benz USA (MBUSA), die US-Tochtergesellschaft von Daimler. Obwohl MBUSA in Kalifornien tätig war, entschied das Gericht, dass diese Verbindung nicht ausreiche, um eine allgemeine Gerichtsbarkeit über das deutsche Mutterunternehmen zu begründen.

Die Klage war von 22 argentinischen Bürgern in Kalifornien gegen Daimler AG – nicht gegen die argentinische Tochtergesellschaft – eingereicht worden. Sie argumentierten, dass Daimlers globale Aktivitäten, einschließlich der Präsenz von MBUSA in Kalifornien, das Unternehmen "zu Hause" in diesem Bundesstaat mache. MBUSA, in Delaware eingetragen mit Hauptsitz in New Jersey, unterhielt zwar bedeutende Geschäftsbeziehungen in Kalifornien, doch das Gericht lehnte die Vorstellung ab, dass allein der Vertrieb von Produkten dort eine Gerichtsbarkeit rechtfertige.

Der Oberste Gerichtshof betonte, dass ein Unternehmen "kontinuierliche und systematische" Bindungen zu einem Bundesstaat aufweisen müsse, um dort als "zu Hause" zu gelten. Die bloße Geschäftstätigkeit, selbst in großem Umfang, reiche nicht aus. Mit dieser Entscheidung kippte das Gericht eine weiter gefasste Auslegung, die Klagen gegen ausländische Unternehmen allein auf Grundlage ihrer US-Verkäufe oder Tochtergesellschaften ermöglicht hätte.

Vor dem Urteil hatten die Kläger auf Daimlers umfangreiche globale Präsenz in über 20 Ländern verwiesen, um die engen Verbindungen des Konzerns zum US-Markt zu belegen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Aktivitäten von MBUSA in Kalifornien nicht die Art von direkter, andauernder Beziehung schafften, die für eine allgemeine Gerichtsbarkeit erforderlich ist. Der Fall setzte damit eine höhere Hürde für künftige Klagen gegen ausländische Unternehmen vor US-Gerichten.

Durch die Einschränkung der sogenannten general personal jurisdiction erschwerte das Urteil Klagen gegen multinational tätige Konzerne in US-Bundesstaaten für Handlungen, die im Ausland begangen wurden. Die Entscheidung unterstrich zudem, dass sich die Gerichtsbarkeit auf das eigene Handeln des Beklagten stützen muss und nicht allein auf das seiner Tochtergesellschaften.

Mit dem Urteil in Daimler AG gegen Bauman schloss der Oberste Gerichtshof die Tür für die Klage der argentinischen Bürger in Kalifornien. Es wurde festgehalten, dass ausländische Unternehmen in US-Bundesstaaten nur dann verklagt werden können, wenn ihre Verbindungen zu diesem Staat außergewöhnlich eng sind. Das Urteil wird voraussichtlich die Zahl der Fälle verringern, in denen internationale Konzerne in den USA für Aktivitäten im Ausland zur Verantwortung gezogen werden.

Für Daimler AG bedeutet das Ergebnis, dass die Klagen der argentinischen Bürger in Kalifornien nicht weiterverfolgt werden können. Der Fall dient nun als wichtiger Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten, die ausländische Beklagte und die US-Gerichtsbarkeit betreffen.

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