14 March 2026, 07:02

VW-Dieselskandal: Ex-Vorstände Winterkorn und Stadler bleiben in der Haftungsfalle

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

BGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - VW-Dieselskandal: Ex-Vorstände Winterkorn und Stadler bleiben in der Haftungsfalle

Die juristischen und finanziellen Folgen des Diesel-Abgasskandals von Volkswagen aus dem Jahr 2015 ziehen sich weiterhin hin. Die ehemaligen Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler stehen nach wie vor im Mittelpunkt anhaltender Gerichtsverfahren, wobei aktuelle Urteile Lücken in Transparenz und Rechenschaftspflicht offenlegen. Aktionäre und Aufsichtsbehörden fordern nun klarere Antworten zu deren finanzieller Verantwortung.

Der Skandal war im September 2015 aufgeflammt, als bekannt wurde, dass rund 11 Millionen VW-Fahrzeuge weltweit mit illegaler Abgas-Manipulationssoftware ausgestattet waren. Bis 2021 hatte der Konzern bereits etwa 32 Milliarden Euro für Strafen, Klagen und Rückrufaktionen aufgewendet. Die finanzielle Belastung führte zur Entlassung von Martin Winterkorn, damals Vorstandsvorsitzender von VW, dessen Ruf und Finanzen in der Folge schwer beschädigt wurden.

Im Juni 2023 erhielt Rupert Stadler, ehemaliger Audi-Chef, eine Bewährungsstrafe und wurde zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft den Fall weiterhin. Gleichzeitig untersucht das Oberlandesgericht (OLG) Celle, ob der VW-Aufsichtsrat die Fragen der Aktionäre zur Fähigkeit Winterkorns und Stadlers, mögliche Schadensersatzforderungen zu begleichen, ausreichend beantwortet hat.

Ein jüngstes Urteil des BGH erklärte die Zustimmung der Aktionäre zu einem Vergleich mit der Sachschaden-Haftpflichtversicherung von VW aus dem Jahr 2021 für ungültig. Das Gericht befand, dass die Tagesordnung der Hauptversammlung nicht ausreichend über die finanzielle Situation der Manager informiert habe. Den Aktionären waren lediglich Angaben zu den Einkünften – nicht jedoch zu den Vermögenswerten – von Winterkorn und Stadler vorgelegt worden, was eine Einschätzung ihrer tatsächlichen Zahlungsfähigkeit unmöglich machte. Winterkorns finanzielle Lage soll sich aufgrund von Prozesskosten und Strafzahlungen weiter verschlechtert haben, wobei konkrete Zahlen zu seinem aktuellen Vermögen nicht bekannt sind.

Die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten verdeutlichen die anhaltenden Probleme bei der Aufarbeitung des Diesel-Skandals durch VW. Gerichte haben bereits zentrale Aktionärsbeschlüsse wegen unzureichender finanzieller Offenlegung für nichtig erklärt. Mit weiteren Urteilen in Aussicht bleibt der Fall prägend für die unternehmerische Verantwortung und die persönliche Haftung der Beteiligten.

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